Das Parlament
Das Parlament besteht derzeit aus ungefähr 125 Parlamentariern, welche durch ihre Mitgliedschaft bzw. Mitarbeit das Reutlinger Spendenparlament bei der Hilfe gegen Armut, Obdachlosigkeit und Einsamkeit in Landkreis Reutlingen unterstützen. Jede natürliche Person kann eine Mitgliedschaft beantragen. Durch die Zahlung des Jahresbeitrages in Höhe von mindestens 65,-€ werden die Mitglieder stimmberechtigt. Alle Beiträge können als Spenden steuerlich anerkannt werden.
Die Parlamentarier werden zweimal im Jahr zu Parlamentssitzungen eingeladen, in deren Mittelpunkt die Diskussion steht. In diesen Parlamentssitzungen entscheiden die anwesenden Parlamentarier über Förderanträge von Trägern sozialer Projekte im Landkreis.
Die Bewerber um Spendengelder stellen dort die von der Finanzkommission im Vorfeld geprüften und befürworteten Projekte vor.
Danach können die Parlamentarier Fragen zu den Projektanträgen stellen, diskutieren und Änderungen beantragen. Bei der anschließenden Abstimmung über die Förderung und deren Höhe sind sie unabhängig und nur an die Satzung des Reutlinger Spendenparlaments gebunden.
Der Trägerverein
Der Verein Reutlinger Spendenparlament e.V. ist der offizielle Träger des Reutlinger Spendenparlaments und hat aktuell 20 Mitglieder. Die Vereinssatzung wurde auf der Gründungsversammlung vom 18.11.1999 beschlossen. Die Mittel des Vereins und des Parlamentes sind streng getrennt, damit eine zielgerichtete Verwendung sichergestellt werden kann. Die Mitgliederversammlung des Trägervereins tritt mindestens einmal jährlich zusammen.
Aufgaben
Die Mitgliederversammlung
- Beschlussfassungen über die Grundsätze der Arbeit des Vereins
- Beschlussfassungen über die Richtlinien für die Vergabe von Zuwendungen an soziale Projekte und Einrichtungen
- Wahl des Vorstands
Der Vorstand
- Ausführung der Geschäfte des Vereins
- Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung sowie des Spendenparlaments.