Vorstand, Präsidium, Finanzkommission

Das Parlament

Das Parlament besteht derzeit aus ungefähr 130 Parlamentariern, welche durch ihre Mitgliedschaft bzw. Mitarbeit das Reutlinger Spendenparlament unterstützen. Es hilft im Sinne der freien Wohlfahrtspflege hilfsbedürftigen und sozial benachteiligten Menschen, die auf Unterstützung der Gesellschaft angewiesen sind. Es sorgt für Chancengleichheit, fördert Integration, stärkt das Gemeinwesen und/oder ermöglicht gesellschaftliche Teilhabe.
Das Reutlinger Spendenparlament versteht sich als sinnvolle Ergänzung, aber nicht als Konkurrenz zu bestehenden Spendenorganisationen und –aktionen.

Jede natürliche Person kann eine Mitgliedschaft beantragen. Durch die Zahlung des Jahresbeitrages in Höhe von mindestens 65,-€ werden die Mitglieder stimmberechtigt. Alle Beiträge können als Spenden steuerlich anerkannt werden.

Die Parlamentarier werden zweimal im Jahr zu Parlamentssitzungen eingeladen, in deren Mittelpunkt die Diskussion steht. In diesen Parlamentssitzungen entscheiden die anwesenden Parlamentarier über Förderanträge von Trägern sozialer Projekte im Landkreis.

Die Bewerber um Spendengelder stellen dort die von der Finanzkommission im Vorfeld geprüften und befürworteten Projekte vor.

Danach können die Parlamentarier Fragen zu den Projektanträgen stellen, diskutieren und Änderungen beantragen. Bei der anschließenden Abstimmung über die Förderung und deren Höhe sind sie unabhängig und nur an die Satzung des Reutlinger Spendenparlaments gebunden.

Der Trägerverein

Der Verein Reutlinger Spendenparlament e.V. ist der offizielle Träger des Reutlinger Spendenparlaments und hat aktuell 20 Mitglieder. Die Vereinssatzung wurde auf der Gründungsversammlung vom 18.11.1999 beschlossen. Die Mittel des Vereins und des Parlamentes sind streng getrennt, damit eine zielgerichtete Verwendung sichergestellt werden kann. Die Mitgliederversammlung des Trägervereins tritt mindestens einmal jährlich zusammen.

Aufgaben

Die Mitgliederversammlung

  • Beschlussfassungen über die Grundsätze der Arbeit des Vereins
  • Beschlussfassungen über die Richtlinien für die Vergabe von Zuwendungen an soziale Projekte und Einrichtungen
  • Wahl des Vorstands

 Der Vorstand

  • Ausführung der Geschäfte des Vereins
  • Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung sowie des Spendenparlaments.

Der Vorstand wird für 3 Jahre gewählt und besteht aus den/der Vorsitzenden, den beiden Stellvertreter/innen und dem/der Schatzmeister/Schatzmeisterin.

Charlotte Fliedner

Charlotte Fliedner

Vorsitzende
Ute Steinbrück

Ute Steinbrück

Stellvertreterin
Eberhard Schwille

Eberhard Schwille

Schatzmeister

Die Finanzkommission

Aufgaben

  • Prüfung aller Anträge auf Förderungswürdigkeit
  • Entscheidung, welche Projekte den Parlamentariern zur Abstimmung vorgelegt werden
  • Beurteilung der Projekte zur Bestimmung der Höhe der Förderung bzw. Zuwendung, welche den Parlamentariern empfohlen wird
  • Schriftliche Zusammenfassung der befürworteten Anträge und Versand an Parlamentsmitglieder als Entscheidungsvorlage.
  • Beantwortung kritischer Fragen der Parlamentarier während der Parlamentssitzungen
  • Unterrichtung des Parlaments über den Entwicklungsstandes der geförderten Projekte
  • Nach Beendigung des Förderprogramms setzt die Finanzkommission mit einem Prüfungsvermerk den offiziellen Schlusspunkt unter den Projektantrag

Die Finanzkommission besteht aus insgesamt fünf Mitgliedern: Alle drei Jahre werden zwei Mitglieder von der Mitgliederversammlung des Vereins sowie zwei vom Parlament gewählt. Weiterhin entsendet der Vorstand eines seiner Mitglieder in die Finanzkommission.

Angelika Mehnert

Angelika Mehnert

Vorsitzende der Finanzkommission
Eberhard Schwille

Eberhard Schwille

Vorstand und Finanzkommission
Heidrun Dengler-Letsche

Heidrun Dengler-Letsche

Finanzkommission
Matthias Schmied

Matthias Schmied

Finanzkommission
Christoph Kauffmann

Christoph Kauffmann

Finanzkommission

Das Präsidium

Den drei gleichberechtigten Präsidiumsmitgliedern liegt sehr daran, dass möglichst viele Parlamentarierinnen und Parlamentarier von ihrem demokratischen Recht auf Mitsprache und Mitentscheidung Gebrauch machen.

Aufgaben

  • Einladung der Parlamentarier zu den Parlamentssitzungen zweimal im Jahr
  • Vorbereitung und Leitung der Parlamentssitzungen des Reutlinger Spendenparlamentes
  • Koordination der Diskussionen, Debatten und der Abstimmungen
  • Überwachung, dass die Satzung eingehalten wird

Das Präsidium wird alle drei Jahre vom Parlament aus seiner Mitte gewählt, wobei Wiederwahl zulässig ist.

Dr. Barbara Dürr

Dr. Barbara Dürr

Heinz Gerstlauer

Heinz Gerstlauer

Günter Klinger

Günter Klinger