Unsere Arbeitsweise

Die Mitglieder der Gremien und Ausschüsse des Spendenparlaments arbeiten ehrenamtlich und mit Herzblut und ermöglichen eine funktionierende Organisation unserer Aktivitäten. Das Plenum und die Spender ermöglichen die Unterstützung und Förderung der sozialen Projekte, die vom Spendenparlament, der Mitglieder ausgesucht werden.

1. Vorauswahl der Förderanträge

Die Finanzkommission erhält Projekt- und Förderanträge und prüft sie auf Förderungswürdigkeit. Sie entscheidet, welche Projekte den Parlamentariern zur Abstimmung vorgelegt werden und empfiehlt in welcher Höhe eine Förderung aus den Spendenmitteln des Spendenparlaments erfolgen soll.

2. Information der Parlamentarier

Die befürworteten Anträge werden für die nächste Parlamentssitzung zur Entscheidungsvorlage schriftlich zusammengefasst. Alle Parlamentsmitglieder erhalten diese Entscheidungsvorlage rechtzeitig mit der Einladung zur Arbeitssitzung des Parlaments.

3. Abstimmung über die Projekte im Parlament

Das Präsidium lädt die Parlamentarier zweimal im Jahr zu Parlamentssitzungen ein. Die ausgewählten Antragsteller erhalten dann zur Parlamentssitzung eine Einladung. Hier müssen die Projektantragsteller unsere Parlamentarier in einem 5 minütigen Vortrag von ihrem Projekt überzeugen.

Danach stellen sich sowohl die Mitglieder der Finanzkommission als auch die Vertreter der zu fördernden Projekte den kritischen Fragen der Parlamentarierinnen und Parlamentarier. Nach einer ausführlichen Debatte der Parlamentarier findet die Abstimmung zur Vergabe der Spendengelder statt. Es entscheidet die einfache Mehrheit über die von der Finanzkommission vorgeschlagenen (und evtl. geänderten) Zuwendungen bzw. Förderungsmittel.

4. Nachbereitung

In den folgenden Arbeitssitzungen wird das Parlament über den Entwicklungsstand der geförderten Projekte unterrichtet. Nach einer vorgegebenen Frist müssen die Projektträger mittels eines Verwendungsnachweises ihren Projektabschluss mit den entsprechenden Belegen dokumentieren. Sobald das projektbezogene Förderprogramm beendet ist, setzt die Finanzkommission mit einem Prüfungsvermerk den offiziellen Schlusspunkt unter den Projektantrag.