Förderkriterien

Einen Antrag auf finanzielle Unterstützung können Projektträger stellen, die mindestens nachfolgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Der Träger des Projektes ist vom Finanzamt als förderungswürdig anerkannt (steuerbegünstigte Körperschaft)
  • Das Projekt bzw. die Organisation ist im Landkreis Reutlingen tätig
  • Der Antrag betrifft eine Anschubfinanzierung oder eine Überbrückungshilfe
  • Der Personenkreis, an den sich das Projekt wendet, ist von Armut oder Einsamkeit/Isolation betroffen oder bedroht

Einzelpersonen können leider nicht unterstützt werden.

Finanzielle Hilfen durch das Spendenparlament werden in der Regel einmalig (d.h. möglichst zur Anschubfinanzierung) gewährt. Dauerfinanzierungen sind leider nicht möglich. Ebenso entfällt auch grundsätzlich die Finanzierung von Planstellen.